
Mitgliedschaft
Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den geschäftsführenden Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Im Falle eines Aufnahmegesuches als ordentliches Mitglied, ist der Antrag mit zwei Empfehlungsschreiben ordentlicher Mitglieder zu versehen. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag mit einfacher Mehrheit.